REACh


Eine der wichtigsten Richtlinien von Kao ist das Einhalten der geltenden Gesetze. Wir uns sind insebesondere darüber bewusst, dass ab dem 1. Dezember 2008 keine chemische Substanz auf den europäischen Markt gebracht werden kann, ohne vorregistriert zu sein. Es sei denn, diese Substanz isr von einer der Ausnahmebestimmungen in der Regelung REACh betroffen.

 

Heute können wir bestätigen, dass alle Substanzen, die von sämtlichen europäischen Kao-Filialen produziert oder importiert werden, bereits vorregsitriert und von der ECHA anerkannt sind. In einigen Fällen ist die Vorregistrierung sogar erfolgt, ohne zu beachten, ob das Volumen eine Jahrestonne überschreitet.